Die Behandlung von kindlichen Hörstörungen ist ein spezieller Zweig der HNO-Heilkunde. Damit ein Kind eine regelrechte Sprachentwicklung erfährt, ist ein gutes Hörvermögen die entscheidende Voraussetzung. Von einer relevanten Hörstörung beim Kind spricht man, wenn im es Hauptsprachbereich (250 – 4000 Hz) einen Hörverlust von über 20 dB aufweist.
Unterscheiden muss man bei Kindern zwischen angeborenen oder erworbenen Hörstörungen sowie zwischen vorübergehend bestehenden Hörstörungen (z.B. festsitzender Ohrschmalz) oder länger anhaltenden Hörstörungen (z.B. chronische Mittelohrentzündung mit Flüssigkeit hinter dem Trommelfell = Paukenerguss). Entscheidend ist die rechtzeitige Klärung und spezifische Behandlung.
Sollte eine Hörstörung geklärt werden, stehen, je nach Einzelfall, folgende Untersuchungen an, die Ihnen gerne erklärt werden:
Messungen, die ohne Mitarbeit Ihres Kindes erfolgen:
- Impedanzmessung (Tympanogramm mit Stapediusreflexmessung)
- Otoakustische Emissionen (OAEs)
- Auditorisch – evozierte Potentiale (BERA = Hirnstammaudiometrie)
Messungen, bei denen Ihr Kindes aktiv sein muss:
- Reaktions- oder Verhaltensaudiometrie
- Spielaudiometrie
- Tonschwellenaudiometrie
- Sprachaudiometrie
Je nach Hörstörung kann es auch schon im frühesten Kleinkindesalter nötig sein, Hörgeräte zu verordnen. Bei hochgradigen angeborenen oder erworbenen Hörstörungen, die nicht operativ oder anderweitig zu beheben sind, ist in speziellen Fällen eine Cochleaimplantation erforderlich. Dies wird Ihnen im Detail erläutert.